I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine AG schweizerischen Rechts mit Sitz in Basel, war bis 1964 alleiniger Gesellschafter der im Inland ansässigen H-GmbH, deren Stammkapital damals 3 Mio DM betrug. In den Jahren 1964 bis 1967 erhöhte die H-GmbH insgesamt dreimal ihr Kapital. Die Gesellschafterversammlung faßte die Kapitalerhöhungsbeschlüsse jeweils zunächst formlos, um sie zu einem späteren Zeitpunkt notariell beurkunden zu lassen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Beschlüsse:
Kapitalerhöhungsbetrag formlos beschlossen notariell
am: beurkundet am:
DM
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2 Mio.DM 19.12.1963 26.6.1964
1 Mio.DM 16.11.1965 9.2.1966
1,4 Mio.DM 29.11.1966 21.4.1967.
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