BFH - Urteil vom 28.02.1990 (I R 92/86) - DRsp Nr. 1996/13533
BFH, Urteil vom 28.02.1990 - Aktenzeichen I R 92/86
DRsp Nr. 1996/13533
»Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft als Alleingesellschafterin umgewandelt, so ist der Übertragungsgewinn aus der Aufdeckung stiller Reserven in einer Beteiligung der umgewandelten Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft nicht Bestandteil des Gewerbeertrags der umgewandelten Kapitalgesellschaft.«
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