AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 34 ;
Fundstellen:
BFHE 175, 353
BStBl II 1995, 112
DStZ 1995, 85
GmbHR 1995, 141
ZEV 1995, 80
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
BFH - Urteil vom 28.07.1994 (IV R 53/91) - DRsp Nr. 1995/1050
BFH, Urteil vom 28.07.1994 - Aktenzeichen IV R 53/91
DRsp Nr. 1995/1050
»1. Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und sind ihm die auf seinem Darlehenskonto ausgewiesenen Beträge zu zahlen, so gehört diese Forderung zu seinem Veräußerungserlös.2. Fällt die Forderung später wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, wird der Veräußerungsgewinn rückwirkend gemindert.«
Normenkette:
AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 34 ;
Gründe:
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