I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit dem 1. Januar 1966 persönlich haftender Gesellschafter des Unternehmens B. Im Jahre 1970 erwarb er den Motorbootführerschein. Im gleichen Jahr kaufte er ein kleineres Motorboot. In der Folgezeit veräußerte und erwarb er mehrmals Motorboote; die neu erworbenen Boote waren jeweils größer und besser ausgestattet als die veräußerten. Vom Jahre 1971 an vercharterte der Kläger seine Motorboote. Im Jahre 1972 meldete er diese Tätigkeit bei der zuständigen Gemeindebehörde als Gewerbebetrieb mit Betriebsbeginn im Jahre 1970 an.
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