AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 18 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1649
BFHE 171, 23
BStBl II 1993, 666
DStZ 1993, 663
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,
BFH - Urteil vom 29.04.1993 (IV R 107/92) - DRsp Nr. 1996/9710
BFH, Urteil vom 29.04.1993 - Aktenzeichen IV R 107/92
DRsp Nr. 1996/9710
»In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, ist auch der Gewinn einzubeziehen, den ein Gesellschafter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils am ersten Tag des Wirtschaftsjahrs erzielt«
Normenkette:
AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 18 Abs. 3 ;
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