I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) beteiligte sich am Stammkapital von 51 000 DM der 1983 gegründeten S-GmbH mit einem Geschäftsanteil von 17 000 DM. In der gleichen Höhe waren ferner L und S beteiligt. Der Gesellschafter S hielt seinen Geschäftsanteil von 17 000 DM je hälftig treuhänderisch für den Kläger und L. Die Geschäftsanteile waren voll einbezahlt.
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