BFH - Urteil vom 29.07.1997 (VIII R 80/94) - DRsp Nr. 1997/7186
BFH, Urteil vom 29.07.1997 - Aktenzeichen VIII R 80/94
DRsp Nr. 1997/7186
»Eine nicht wesentliche, im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft wird nicht dadurch insgesamt zu einer wesentlichen Beteiligung, daß der Steuerpflichtige einzelne Geschäftsanteile unentgeltlich erlangt hat, die ihrerseits Bestandteil einer wesentlichen Beteiligung bei dem Rechtsvorgänger gewesen und deshalb im Rahmen des § 17 Abs. 1EStG auch beim Steuerpflichtigen steuerverhaftet geblieben sind. Ein im Rahmen einer Kapitalerhöhung übernommener weiterer Geschäftsanteil wird ebensowenig steuerlich durch den zuvor unentgeltlich erlangten, steuerverhafteten Geschäftsanteil infiziert.«
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