BFH - Urteil vom 30.03.1989 (IV R 72/88) - DRsp Nr. 1996/10380
BFH, Urteil vom 30.03.1989 - Aktenzeichen IV R 72/88
DRsp Nr. 1996/10380
»Bei einem nach § 141AO (1977) buchführungspflichtigen Land- und Forstwirt ist die Rücklage nach § 6 bEStG in der Steuerbilanz des Wirtschaftsjahrs zu bilden, in dem der Veräußerungsgewinn entstanden ist.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.