BFH - Urteil vom 30.09.1987 (II R 42/84) - DRsp Nr. 1996/12806
BFH, Urteil vom 30.09.1987 - Aktenzeichen II R 42/84
DRsp Nr. 1996/12806
»Ein an den Testamentsvollstrecker adressierter, für Schenkungsteuerschulden des Erblassers erlassener Schenkungsteuerbescheid mit dem Zusatz "als Testamentsvollstrecker und Zustellungsvertreter der Erben nach ..." ist inhaltlich unbestimmt, weil er nicht erkennen läßt, ob durch den Steuerbescheid zulässigerweise (§ 45AO (1977), § 2213BGB) gegenüber dem Testamentsvollstrecker eine Steuerschuld des Erblassers geltend gemacht und gleichzeitig dem Testamentsvollstrecker der an die Erben gerichtete Bescheid bekanntgegeben werden sollte oder ob ihm der Bescheid lediglich als Zustellungsbevollmächtigter der Erben bekanntgegeben werden sollte.«
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