Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung; Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsaufspaltung mit lediglich mittelbarer personeller Verflechtung; Finanzierungszusammenhang
BFH, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen IV R 82/05
DRsp Nr. 2008/9460
Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung; Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsaufspaltung mit lediglich mittelbarer personeller Verflechtung; Finanzierungszusammenhang
»1. Das Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer im Wege der Bilanzänderung nachträglich in Anspruch genommenen Ansparrücklage kann nur dadurch ausgeübt werden, dass ein entsprechender Passivposten in der geänderten Bilanz ausgewiesen wird.2. Die Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 2 Nr. 2EStG sind auch dann erfüllt, wenn die personelle Verflechtung zwischen der als Nutzerin der Wirtschaftsgüter vorgesehenen Betriebs-GmbH und dem investierenden Besitzunternehmen lediglich über eine mittelbare Beteiligung der Gesellschafter des Besitzunternehmens an der Betriebs-GmbH gegeben ist.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.