BFH - Urteil vom 04.02.2010
II R 25/08
Normen:
ErbStG a.F. § 13a Abs. 5; AO § 227;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 28.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 3877/07

Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer nach Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG a.F.) infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens

BFH, Urteil vom 04.02.2010 - Aktenzeichen II R 25/08

DRsp Nr. 2010/6999

Billigkeitserlass der Erbschaftsteuer nach Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG a.F.) infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens

Der Wegfall der Vergünstigungen nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Veräußerung des Betriebsvermögens ist kein sachlicher Grund für einen Erlass gemäß § 227 AO.

Normenkette:

ErbStG a.F. § 13a Abs. 5; AO § 227;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden neben ihrer Schwester je zu einem Drittel Erben ihres am 6. August 1996 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörten u.a. alle Anteile an einer GmbH & Co. KG mit einem Wert von ca. 3 Mio. DM. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 1. März 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Mai 2001 verkaufte der Insolvenzverwalter das Betriebsvermögen an einen Investor.