I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Jahre 1984 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Hierbei ist zwischen den Beteiligten auch im zweiten Rechtsgang streitig, ob der Kläger einen Gewinn aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung i.S. von § 17 des Einkommensteuergesetzes (
1. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|