BFH - Urteil vom 26.06.2014
IV R 31/12
Normen:
EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 06.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2579/11

Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

BFH, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen IV R 31/12

DRsp Nr. 2014/16717

Buchwertübertragung: Keine Sperrfristverletzung bei einer Einmann-GmbH & Co. KG

Wird ein Wirtschaftsgut durch den an einer KG zu 100% beteiligten Kommanditisten (Situation der sog. Einmann-GmbH & Co. KG) aus dessen Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich in das Gesamthandsvermögen derselben KG übertragen, so ist für die Übertragung nicht deshalb rückwirkend der Teilwert anzusetzen, weil die KG --bei unveränderten Beteiligungsverhältnissen-- das Wirtschaftsgut innerhalb der Sperrfrist des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG veräußert. Dies gilt auch dann, wenn das Wirtschaftsgut in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Übertragenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 31. Juli 2013 I R 44/12, BFHE 242, 240).

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4;

Gründe

I.