FG Köln - Urteil vom 24.08.2006
10 K 4703/02
Normen:
EStG § 17 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 468
EFG 2006, 1837

Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

FG Köln, Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen 10 K 4703/02

DRsp Nr. 2006/29586

Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer Beteiligung

Es führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, wenn diese ihrerseits an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist und der Gesellschafter aufgrund einer Bürgschaft für die andere Kapitalgesellschaft in Anspruch genommen wird, an der er nicht unmittelbar beteiligt ist.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Ermittlung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG streitig.

Der Kläger war seit dem 15. Dezember 1994 mit Geschäftsanteilen in Höhe von 49.000,- DM an der G-GmbH, deren Stammkapital 50.000,- DM betrug, beteiligt. Seit dem 01.01.1999 war er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Die Anschaffungskosten für die Anteile betrugen 50.000,- DM. Mit notariellem Vertrag vom 27. Dezember 1999 veräußerte er seine Beteiligung für 35.000,- DM. Wegen der finanziellen Lage der G-GmbH wird auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 1999, der auch die Zahlen zum 31. Dezember 1998 enthält, verwiesen.