Checkliste: Anordnung der Testamentsvollstreckung |
1. |
Ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung anzuraten, um |
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· den Nachlass einem geschäftlich unerfahrenen Erben zu erhalten und Misswirtschaft des Erben, der noch nicht über die erforderliche Sachkunde oder Erfahrung besitzt, zu verhindern? |
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· die Unternehmensnachfolge zu regeln? |
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· bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen sofortigen Handlungsbedarf sicherzustellen? |
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· die Durchführung testamentarischer Anordnungen, wie Auflage oder Vermächtnis, zu sichern? |
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· die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses zu sichern und zu vereinfachen? |
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· den Nachlass vor dem Zugriff von Eigengläubigern der Erben zu schützen? |
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2. |
Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament oder einseitige Verfügung im Rahmen eines Erbvertrags |
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· Im gemeinschaftlichen Testament ist die Anordnung der Testamentsvollstreckung keine wechselbezügliche Verfügung. |
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3. |
Wer soll zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden? |
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· Soll ein oder sollen mehrere Testamentsvollstrecker benannt werden? Sind die Personen nach dem Erbfall zur Annahme des Amts bereit? |
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