LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.06.2005
10 Sa 1003/04
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 613 a Abs. 1 § 615 ; EFZG § 2 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 04.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1474/04

Darlegungslast des Betriebserwerbers zur Nichtübernahme eines Betriebsteils

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.06.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1003/04

DRsp Nr. 2006/1846

Darlegungslast des Betriebserwerbers zur Nichtübernahme eines Betriebsteils

Für die Behauptung, dass es sich bei dem nicht übernommenen (fortgeführten) Tätigkeitsbereich "Putzerei" um einen Betriebsteil im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB handelt, hat der Arbeitgeber Tatsachen vorzutragen, aus denen sich eine irgendwie geartete organisatorische Verselbständigung im Sinne einer betrieblichen Teilorganisation des Bereichs Putzerei innerhalb des Gesamtbetriebes entnehmen lässt; die pauschale Behauptung, es handele sich hierbei um einen abtrennbaren, selbständigen Bereich, ist (gegenüber Vergütungs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen des Arbeitnehmers) unsubstantiiert.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 § 613 a Abs. 1 § 615 ; EFZG § 2 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Vergütungs- und Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers aus einem zwischenzeitlich beendeten Arbeitsverhältnis.