I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) --zusammenveranlagte Ehegatten-- waren mit jeweils 37 v.H. am Stammkapital einer GmbH (50 000 DM) beteiligt. Da das Stammkapital zur Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs nicht ausreichte und die GmbH auch gegen Besicherung ihres Warenlagers kein Bankdarlehen erlangen konnte, gewährten ihr die Kläger im Zeitpunkt der Gründung (4. März 1991) ein Darlehen in Höhe von 123 000 DM. Außerdem übernahmen sie am 10. Oktober 1991 eine Bürgschaft für einen von der Deutschen Bank gewährten Kontokorrentkredit in Höhe von 30 000 DM.
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