| Autor: Förster |
Gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben seit dem 01.08.2001, dem Tag des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG),1) ein gesetzliches Erbrecht.2)
Seit dem 30.09.2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 LPartG). Dieses Gesetz gilt für
| 1. | vor dem 01.10.2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und |
| 2. | im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist (§ 1 Satz 2 LPartG). |
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