Definition und Zweck einer Familiengesellschaft

Autor: Löbe

Definition

Unter einer Familiengesellschaft ist die gesellschaftsrechtliche Zusammenfassung des Vermögens einer Familie unter Beteiligung aller oder mehrerer Familienmitglieder zu verstehen. Dabei werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber (Schenker) zunächst in eine Gesellschaft eingebracht. Anschließend werden Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder durch Erbschaft auf andere Familienangehörige übertragen. Die Familiengesellschaft ist in verschiedenen Rechtsformen denkbar, sie wird vor allem als GbR, KG, GmbH & Co. KG und GmbH geführt.

Zweck