Autor: Wenhardt |
Der vorliegende Beitrag stellt die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Betriebsaufgabe zustande kommt, und deren Rechtsfolgen dar. Des Weiteren wird eine Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten wie z.B. der Betriebsveräußerung und Betriebsverpachtung vorgenommen. Daneben wird auch auf die erbschaft- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen einer Betriebsaufgabe eingegangen.
Eine Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden und damit der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört.
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