Autor: Ott |
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge wird in der Praxis oftmals festgestellt, dass die aktuelle Rechtsform (noch) nicht steueroptimal ist und somit eine Umwandlung oder eine vorgeschaltete Umstrukturierung erforderlich wird. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die mit dem Steueränderungsgesetz 20151) rückwirkend eingeführten Beschränkungen bei der Gewährung sonstiger Gegenleistungen sowie ausgewählte Problembereiche bei der steuerneutralen Einbringung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft. Neben der Erfüllung der Voraussetzungen für die Steuerneutralität gehört dazu auch die Einhaltung der Sperrfrist von sieben Jahren, da deren Nichtbeachtung regelmäßig erhebliche steuerliche Belastungen nach sich ziehen kann. Schließlich geht der Beitrag auf das BMF-Schreiben vom 21.12.20152) ein, womit die aufgrund der Regelungen in § 50i EStG eingeführte Umwandlungs- und Veränderungssperre zumindest für reine Inlandsfälle teilweise aufgehoben worden ist.
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