Sonderformen der Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung 5/2 Die Betriebsaufspaltung in der Unternehmensnachfolge 

Sonderformen der Betriebsaufspaltung

Autor: Löbe

Die Besitz- und Betriebsunternehmen können in unterschiedlichen Rechtsformen in Erscheinung treten. Neben den natürlichen Personen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG usw.) können auch Kapitalgesellschaften, Bruchteils- und Erbengemeinschaften Inhaber eines Besitzunternehmens sein. Je nach der Rechtsform des Betriebs- und des Besitzunternehmens kann zwischen den folgenden Sonderformen unterschieden werden:

Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Überlässt eine Kapitalgesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage an ein Personenunternehmen, so kann entweder eine kapitalistische oder eine umgekehrte Betriebsaufspaltung vorliegen.

Von einer umgekehrten Betriebsaufspaltung wird dann gesprochen, wenn das Besitzunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt wird, während das Betriebsunternehmen Personengesellschaft oder Gemeinschaft ist. Teilweise wird die Auffassung vertreten, eine umgekehrte Betriebsaufspaltung liege auch dann vor, wenn das Besitzunternehmen vom Betriebsunternehmen beherrscht wird.1)

Hiernach muss die Besitzkapitalgesellschaft entweder von der Betriebspersonengesellschaft selbst oder von den Gesellschaftern der Betriebspersonengesellschaft beherrscht werden.2)