Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
BGH, Urteil vom 13.07.1992 - Aktenzeichen II ZR 269/91
DRsp Nr. 1993/445
Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH
»a. Die für die Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in Eigenkapitalersatz erforderliche Feststellung, daß sich die Gesellschaft bei dessen Gewährung oder Belassung in der Krise befunden hat, ist grundsätzlich für jedes Darlehen eigenständig zu treffen. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschafter die GmbH schon früher durch eigenkapitalersetzende Darlehen finanziert haben und im Zeitpunkt der Gewährung oder Belassung des späteren Darlehens eine Unterbilanz nach fortgeführten Buchwerten vorhanden ist.b. Eine Überschuldung der Gesellschaft i.S. von § 63 Abs. 1GmbHG liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht decken würde (rechnerische Überschuldung) und die Finanzkraft der Gesellschaft mittelfristig nicht zur Fortführung des Unternehmens ausreicht (Überlebens- oder Fortbestehensprognose).«
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