| Autor: Ott |
Das bilanzielle Eigenkapital einer GmbH kann auf verschiedene Weise verändert werden. Neben einer formellen (ordentlichen) Erhöhung des Stammkapitals kommt auch die Zuführung von Vermögenswerten durch Einzahlung in die Kapitalrücklage oder durch die Umbuchung von Gesellschafterdarlehen in die Kapitalrücklage in Betracht. Das Eigenkapital einer GmbH kann auch wieder verringert werden. Neben der ordentlichen Herabsetzung des Stammkapitals mit Auszahlung an die Gesellschafter kommt auch in Betracht, die vorhandene Kapitalrücklage auszulösen und an die Gesellschafter auszukehren oder in ein Gesellschafterdarlehen umzuwandeln. Die steuerlichen Folgen auf der Gesellschaftsebene sowie bei einem privat i.S.v. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter werden im Folgenden dargestellt.
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