Einbringung einer freiberuflichen Praxis mit Zuzahlung in das Privatvermögen

Freiberufler 

Einbringung einer freiberuflichen Praxis mit Zuzahlung in das Privatvermögen

Autor: Kratzsch

Sachverhalt und steuerliche Zielstellungen

Rechtsanwalt R, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, betreibt eine Rechtsanwaltspraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach §  4 Abs.  1 EStG durch Betriebsvermögensvergleich. Ebenso betreibt Steuerberater S eine Praxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach §  4 Abs.  3 EStG durch Einnahmenüberschussrechnung. Sowohl S als auch Rechtsanwalt T (Angehöriger des R) sind derzeit in der Praxis des R angestellt.

Es ist beabsichtigt, dass R sowie S ihre jeweilige Praxis in die RS & Partner mbB (im Folgenden: PartG) einbringen. Gleichzeitig soll T ebenfalls Partner der PartG werden. Die Einbringung soll dabei derart ausgestaltet werden, dass R seine Praxis insgesamt gem. §  24 UmwStG und zwar zu 1/3 gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf eigene Rechnung sowie zu 2/3 auf fremde Rechnung von S und T unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven gegen eine Zahlung in das Privatvermögen des R einbringt. R wird – soweit die Einbringung auf fremde Rechnung erfolgt – die begünstige Besteuerung gem. §  18 Abs.  3, §§  16, 34 Abs.  3 EStG i.V.m. §  24 Abs.  3 Satz 2 und 3 UmwStG in Anspruch nehmen.