Einleitung

Autoren: Müller/Ott

Die Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs auf eine Kapitalgesellschaft ist eine beliebte Maßnahme, um z.B. die Unternehmensnachfolge einzuleiten oder Familienangehörige unter Minimierung des Haftungsrisikos am Unternehmen zu beteiligen.

Sofern die Übertragung gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG zu Buchwerten erfolgt, ist dies ohne Realisierung eines Veräußerungsgewinns möglich. Die dabei entstehenden einbringungsgeborenen Anteile können, soweit dies unentgeltlich erfolgt, im Rahmen der schenkungssteuerlichen Freibeträge steuerfrei übertragen werden.

Die Betriebsveräußerung wird in diesem Fall erst besteuert, wenn die einbringungsgeborenen Anteile veräußert werden oder andere Ersatztatbestände realisiert werden, die im Folgenden kurz dargestellt werden.