FG Münster vom 23.09.1997
1 K 1427/96 F
Fundstellen:
EFG 1999, 386

Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel?

FG Münster, vom 23.09.1997 - Aktenzeichen 1 K 1427/96 F

DRsp Nr. 2001/3068

Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel?

Durch eine Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB wird eine einfache Nachfolgeklausel nicht zu einer qualifizierten Nachfolgeklausel.

Gründe:

Es ist zu entscheiden, ob ein Miterbe als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte erzielt, d.h. ob eine einfache oder eine qualifizierte Nachfolgeklausel vereinbart worden ist.

Die zum 01.01.1977 gegründete Fa. GmbH & Co KG, die Beigeladene zu 1., hatte folgende Gesellschafter:

- als Komplementärin und Geschäftsführerin die Fa. GmbH (GmbH),

- als Kommanditisten den Ehemann der Klägerin (G.H.) mit einer Hafteinlage in Höhe von 60.000 DM und dessen Bruder (D.H.), den Beigeladenen zu 2., mit einer Hafteinlage in Höhe von 40.000 DM.

Eigentümer des Betriebsgrundstücks I in ... war G.H. G.H. starb am 19.03.1987. Der Gesellschaftsvertrag der Beigeladenen zu 1. vom 31.03.1977 enthält für den Fall des Todes eines Gesellschafters in § 14 Abs. 1 folgende Regelung:

"Scheidet ein Gesellschafter durch Tod aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden Gesellschaftern ohne Liquidation unter Fortführung der Firma mit Aktiven und Passiven mit den Erben fortgesetzt."