Autor: Ott |
Das Umwandlungsgesetz hat seit dem 01.01.1995 die bis zum 31.12.1994 auf mehrere Gesetze verteilten gesellschaftsrechtlichen Vorschriften zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (z.B. §§
Während die §§ 2 - 38 UmwG die allgemeinen Vorschriften, die für die Verschmelzung aller zugelassenen Rechtsträger gelten, sozusagen vor der Klammer zusammenfassen, enthalten die besonderen Vorschriften der §§ 39 - 122 UmwG die Regelungen, die nach der Rechtsform der an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträger differenzieren. Im Folgenden sollen die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften detailliert dargestellt werden.
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