FG Münster - Urteil vom 24.07.2009
14 K 5107/07 E
Normen:
EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 24 Nr. 1;

Einheitliche Beurteilung von Entschädigungsleistungen; Zusammenballung bei Zahlungen aufgrund eines Sozialplans

FG Münster, Urteil vom 24.07.2009 - Aktenzeichen 14 K 5107/07 E

DRsp Nr. 2009/22874

Einheitliche Beurteilung von Entschädigungsleistungen; Zusammenballung bei Zahlungen aufgrund eines Sozialplans

1. Werden in einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehrere in sachlicher und/oder in rechtlicher Hinsicht unterschiedliche Entschädigungsleistungen zugesagt, sind diese einheitlich zu beurteilen. 2. Eine Zusammenballung von Einkünften liegt grundsätzlich nicht vor, wenn die einheitlich zu beurteilenden Abfindungszahlungen über mehrere Jahre verteilt zufließen. 3. Ein über mehrere Jahre verteilter Zufluss von Abfindungszahlungen steht der Anwendung der Steuerermäßigung des § 34 EStG nur dann nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.

Normenkette:

EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 24 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine im Jahr 2005 (Streitjahr) aufgrund einer Sozialplanregelung an den Kläger geleistete Zahlung in Höhe von zzzzzz EUR ermäßigt zu besteuern ist.