I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist neben seinem Bruder X zu 1/2 Miterbe nach seiner am ... Januar 1999 verstorbenen Mutter. Im Nachlass befand sich ein Grundstück, welches die beiden Miterben zum Zwecke der Nachlassteilung in zwei gleich große Parzellen (Flurstück Nr. 1 und 2) aufgeteilt haben. Mit "Erbauseinandersetzungsvertrag" vom 9. März 2000 übertrugen die beiden Brüder "handelnd als Erbengemeinschaft" je 1/2 Miteigentumsanteil an der Parzelle 2 an den Kläger sowie seine Ehefrau sowie je 1/2 Miteigentumsanteil an der Parzelle 1 an den Bruder des Klägers sowie dessen Ehefrau. Nach Ziffer 3 des Vertrages wurde "eine Gegenleistung für diese Übertragung ausdrücklich nicht vereinbart".
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