I. Streitig ist der einkommenserhöhende Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt seit 1993 ein industrielles Produktionsunternehmen in Betriebsaufspaltung mit der Besitzgesellschaft D-GbR (später: C-GbR). Gesellschafter der Klägerin mit einer Beteiligung von 25 % am Stammkapital und Geschäftsführer waren zunächst A, B, C und D. D schied zum 1. Juli 1999 aus der GmbH aus und trat seinen Anteil jeweils zu je 1/3 an die übrigen Gesellschafter ab. An der Besitzgesellschaft bestehen identische Beteiligungsverhältnisse.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|