Die Beteiligten streiten um die Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinnes.
Der Kläger ist Inhaber des Verlages ... (V). Am 06.04.1997 schloss er als Verkäufer mit der ... (A) Verlag GmbH als Käuferin einen "Rechte- und Sachkaufvertrag" (Gerichtsakte - GA - Bl. 36 ff). Laut der Präambel des Vertrages sind Gegenstand des Vertrages folgende von dem Kläger veröffentlichte Werke: W1 W2 W3 W4
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