BFH vom 29.06.1994
I R 105/93

Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der selbständigen Arbeit

BFH, vom 29.06.1994 - Aktenzeichen I R 105/93

DRsp Nr. 1997/8521

Einkommensteuer; Veräußerung einer Freiberufler-Praxis bei Fortführung der selbständigen Arbeit

Der Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung einer Praxis nach § 18 Abs. 3 EStG steht eine Tätigkeit des bisherigen Praxisinhabers im bisherigen örtlichen Wirkungskreis dann nicht entgegen, wenn diese Tätigkeit im Auftrag und für Rechnung des Praxiserwerbers erfolgt, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Tätigkeit selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wird. Entscheidend ist, ob die bisherige Praxis mit ihren immateriellen Wirtschaftsgütern definitiv auf den Erwerber übertragen worden ist.

Für die Praxis:

Der I. Senat des BFH geht davon aus, daß er nicht von der bisherigen Rechtsprechung des IV. Senats abweicht, weil in diesen Fällen der bisherige Praxisinhaber Teile von immateriellen Wirtschaftsgütern zurückbehielt.