FG Niedersachsen - Urteil vom 12.01.2016
13 K 12/15
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 6
DStRE 2017, 705

Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am Stichtag noch nicht realisierten Provisionserlösen stehenden Aufwendungen eines Reisebüros als unfertige Leistungen

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.01.2016 - Aktenzeichen 13 K 12/15

DRsp Nr. 2016/10895

Einkommensteuerliche Aktivierung von im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am Stichtag noch nicht realisierten Provisionserlösen stehenden Aufwendungen eines Reisebüros als unfertige Leistungen

Aufwendungen eines Reisebüros, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am Stichtag noch nicht realisierten Provisionserlösen stehen, sind weder unter dem Gesichtspunkt eines schwebenden Geschäfts noch als unfertige Leistungen zu aktivieren.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Aufwendungen eines Reisebüros, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Reisen angefallen sind, die erst im Folgejahr angetreten wurden, als unfertige Leistungen zu aktivieren sind.

Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Kläger betreibt seit dem Jahr 2003 in H ein Reisebüro. Er ermittelt seinen Gewinn durch Bestandsvergleich.

Es handelt sich bei dem Reisebüro um ein Franchiseunternehmen, dass unter der Bezeichnung "XXX" am Markt auftritt.