FG Hamburg - Urteil vom 09.04.2008
3 K 224/06
Normen:
BGB § 133 ; EStG § 3 Nr. 40 Buchstabe c ; EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 52 Abs. 4b ; EStG § 52 Abs. 34a ;

Einkommensteuerrecht: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste

FG Hamburg, Urteil vom 09.04.2008 - Aktenzeichen 3 K 224/06

DRsp Nr. 2008/19001

Einkommensteuerrecht: Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf Liquidationsverluste

1. Die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf geltend gemachte nachträgliche Anschaffungskosten im Veranlagungszeitraum 2004 ist rechtmäßig, auch wenn die den geltend gemachten Verlusten zugrunde liegenden Darlehen gemindert teilweise bereits zu einem Zeitpunkt gegeben worden sind, als das Halbeinkünfteverfahren noch keine gesetzliche Geltung besessen hat. 2. Das Halbeinkünfteverfahren begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

BGB § 133 ; EStG § 3 Nr. 40 Buchstabe c ; EStG § 17 Abs. 1 ; EStG § 17 Abs. 4 ; EStG § 52 Abs. 4b ; EStG § 52 Abs. 34a ;

Tatbestand:

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob auf im Veranlagungszeitraum 2004 steuerlich geltend gemachte nachträgliche Anschaffungskosten (hier: aus einer Beteiligung an einer GmbH herrührende Verluste) auch dann das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn die Verluste Darlehen umfassen, die bereits vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (2002) gegeben wurden.

Die Kläger sind miteinander verheiratet und werden steuerlich zusammen veranlagt.