FG Düsseldorf - Urteil vom 29.03.2019
1 K 2163/16 E,F
Normen:
EStG § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1b;
Fundstellen:
DStZ 2019, 905

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2019 - Aktenzeichen 1 K 2163/16 E,F

DRsp Nr. 2019/9618

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1b;

Tatbestand

Streitig ist die einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Zinsscheine an eine Bank und der Anleihemäntel an eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG im zeitlichen Geltungsbereich der Abgeltungsteuer vor Einfügung von § 20 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Abs. 4 Satz 8 und 9 EStG.

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