Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt seit Januar 1988 in A eine Facharztpraxis und eine Privatklinik mit ... Betten, die er durch notariellen Vertrag vom 3. Oktober 1987 zu einem Kaufpreis von insgesamt 776 375 DM erworben hatte. Nach dem Vertrag entfielen vom Kaufpreis auf
Einrichtungsgegenstände und sonstiges Praxisinventar 177 838 DM
Arzthonorar Privatklinik 130 000 DM
Arzthonorar 50 000 DM
Sachleistung Privatklinik 15 000 DM
Pflegesatzerlöse 398 537 DM
Telefon/Getränkeverkauf 5 000 DM
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