BFH - Urteil vom 14.06.2000
XI R 39/99
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 302

Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

BFH, Urteil vom 14.06.2000 - Aktenzeichen XI R 39/99

DRsp Nr. 2001/10

Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

Bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft entsteht ein Auflösungsverlust, sobald feststeht, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu rechnen ist. Die anschließende Einlage eines derart wertlos gewordenen Gesellschaftsanteils in ein Betriebsvermögen kann nur mit dem Teilwert von 0 DM bzw. einem Erinnerungswert von 1 DM erfolgen, nicht aber mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten verbunden mit einer anschließenden Teilwertabschreibung.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Abs. 4 ;

Gründe:

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1986 eine Handelsvertretung für italienische Mode in der Form eines Einzelunternehmens. Dieses verpachtete er mit Pacht- und Übertragungsvertrag, datierend vom 30. Dezember 1986, an eine GmbH zum 1. Januar 1987.

Diese GmbH war mit einem Stammkapital von 20 000 DM gegründet worden, an dem der Kläger mit 50 % beteiligt war. Ihr Unternehmenszweck bestand im Handel mit Geräten und Hilfsmitteln für zahntechnische Labors. Das Gewerbe der GmbH wurde zum 31. Dezember 1984 abgemeldet. Die GmbH wurde aufgelöst und der Kläger als deren bisheriger Geschäftsführer zum Liquidator bestellt.