Die Klägerin verlangt von der Beklagten eine höhere Witwenrente.
Der Ehemann der Klägerin verstarb im Jahre 1984 im Alter von 33 Jahren. Er war seit 1969 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der A AG (A), beschäftigt gewesen. Er war tätig in dem H werk H, einer rechtlich unselbständigen Betriebsabteilung der A.
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