Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.06.2012 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln-
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Arbeitsstunden gutzuschreiben.
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