FG Sachsen - Urteil vom 26.01.2016
3 K 653/11
Normen:
AStG § 1; GewStG § 9 Nr. 3 S. 1; KStG § 14;
Fundstellen:
BB 2017, 2776
DStR 2017, 8
DStRE 2017, 799

Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

FG Sachsen, Urteil vom 26.01.2016 - Aktenzeichen 3 K 653/11

DRsp Nr. 2016/10177

Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AStG § 1; GewStG § 9 Nr. 3 S. 1; KStG § 14;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2003 und 2004. Streitig ist, ob der Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft zu einer verdeckten Einlage bzw. zu einer Hinzurechnung nach § 1 AStG führt und ob bei einer Hinzurechnung nach § 1 AStG der Gewerbeertrag der Klägerin entsprechend § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen ist.

I. Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist zu je 100 % beteiligt an der A GmbH (im Folgenden A GmbH) mit Sitz in B (im Inland) und der C (im Folgenden C s.r.o.) mit Sitz in Tschechien. Zwischen der Klägerin und der A GmbH bestand ferner in den Streitjahren eine Organschaft iSd. § 14 KStG.