FG München - Urteil vom 11.04.2016
7 K 2432/14
Normen:
EStG § 17 Abs. 2;
Fundstellen:
ZEV 2016, 535

Entstehen eines Veräußerungsverlustes durch die Veräußerung von im Rahmen eines Schenkungsvertrages angeblich unentgeltlich von einem Dritten erworbenen GmbH-Anteilen

FG München, Urteil vom 11.04.2016 - Aktenzeichen 7 K 2432/14

DRsp Nr. 2016/12068

Entstehen eines Veräußerungsverlustes durch die Veräußerung von im Rahmen eines Schenkungsvertrages angeblich unentgeltlich von einem Dritten erworbenen GmbH-Anteilen

Veräußerung von GmbH-Anteilen, die der Veräußernde im Rahmen eines Schenkungsvertrages angeblich unentgeltlich von einem Dritten erworben hat und für die der Dritte Anschaffungskosten in Millionenhöhe aufgewendet hat, führt nicht zu einem Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 EStG, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Schenkung nur zum Schein erfolgte (§ 41 Abs. 2 AO).

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger einen Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielt hat.

Die Kläger wurden im Streitjahr 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war von bis Vorstandsvorsitzender der X AG und erzielte aus dieser Tätigkeit im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit i.H.v. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. In der Einkommensteuererklärung erklärte der Kläger darüber hinaus einen Veräußerungsverlust nach § 17 Abs. 2 EStG i.H.v. 11.038.187,83 €. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: