FG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.03.2008
2 K 173/05
Normen:
EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; EStG § 23 Abs. 3 ; EStG § 59 Abs. 39 S. 1 ; BGB § 752 ; BGB § 2042 Abs. 2 ; AO § 165 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1377

Erbauseinandersetzung durch Realteilung; Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Anschaffung und Veräußerung eines Grundstücks

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2008 - Aktenzeichen 2 K 173/05

DRsp Nr. 2008/11549

Erbauseinandersetzung durch Realteilung; Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Anschaffung und Veräußerung eines Grundstücks

1. Bei einer Erbauseinandersetzung durch Realteilung ist ein entgeltlicher Vorgang nur insoweit gegeben, als der Erbe gegen eine Ausgleichzahlung mehr erhält, als seiner Gesamthandsbeteiligung am Nachlass entspricht. 2. Bei einem teilweise entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks führt nur die Veräußerung des entgeltlich erworbenen Teils des Grundstücks zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. 3. Der Veräußerungspreis ist in voller Höhe dem entgeltlich erworbenen Teil zuzuordnen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 22 Nr. 2 ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; EStG § 23 Abs. 3 ; EStG § 59 Abs. 39 S. 1 ; BGB § 752 ; BGB § 2042 Abs. 2 ; AO § 165 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe eines Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG).