BFH - Urteil vom 21.03.2007
II R 19/06
Normen:
ErbStG § 13a § 25 Abs. 1 ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1321
DStRE 2007, 761
ZEV 2008, 50
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 19.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2563/03

Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

BFH, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen II R 19/06

DRsp Nr. 2007/8857

Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

Der dem Stpfl. für den Erwerb der GmbH-Beteiligung zunächst nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 ErbStG zustehende Freibetrag ist durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH rückwirkend weggefallen. Das gilt jedenfalls dann, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb einer GmbH-Beteiligung die KapG aufgelöst wird.

Normenkette:

ErbStG § 13a § 25 Abs. 1 ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) übertrug durch notariell beurkundeten Vertrag vom 22. Januar 1998 seine Beteiligung an einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er war, schenkweise auf den Kläger und behielt sich den auf den Gewinn gerichteten Nießbrauch zu seinen Gunsten und nach seinem Tod zugunsten seiner Ehefrau auf Lebenszeit vor. Der Vertrag enthielt die Erklärung, dass der Freibetrag für Betriebsvermögen ausgeschöpft werden solle.