FG Düsseldorf - Urteil vom 20.02.2008
4 K 4781/06 Erb
Normen:
ErbStG § 3 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 1 ; ErbStG § 12 Abs. 1 ; ErbStG § 14 Abs. 1 ; BGB § 1360 ; BGB § 1360a ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1905

Erbschaftsteuer; Pensionszusage; KG-Komplementär; Witwen-Pension; Vertrag zugunsten Dritter; Paralleler Erwerb; Bereicherung - Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2008 - Aktenzeichen 4 K 4781/06 Erb

DRsp Nr. 2008/17245

Erbschaftsteuer; Pensionszusage; KG-Komplementär; Witwen-Pension; Vertrag zugunsten Dritter; Paralleler Erwerb; Bereicherung - Erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage

1. Hinterbliebenenbezüge, die aufgrund einer Pensionszusage zugunsten eines mehr als geringfügig am Festkapital beteiligten Komplementärs einer KG dessen Witwe gewährt werden, unterliegen als Erwerb aus Vertrag zugunsten Dritter der Erbschaftsteuer, wenn die Stellung des Erblassers nicht ausnahmsweise arbeitnehmerähnlich ausgestaltet war. 2. Der Erwerb der KG-Anteile des Erblassers durch dessen Witwe als Folge des Erbfalls schließt es nicht aus, die Begünstigung durch den Pensionsvertrag zu besteuern. Beide Erwerbe stehen nebeneinander. 3. Eine Kürzung der erworbenen Pensionsansprüche im Verhältnis zu der bereits vor dem Erbfall bestehenden eigenen KG-Beteiligung der Witwe kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

ErbStG § 3 Abs. 1 ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG § 10 Abs. 1 ; ErbStG § 12 Abs. 1 ; ErbStG § 14 Abs. 1 ; BGB § 1360 ; BGB § 1360a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Berücksichtigung einer Pensionszusage.

Die Klägerin wurde durch gemeinschaftliches Testament vom ...07.1986 Alleinerbin ihres am.....01.2000 verstorbenen Ehemanns, des Erblassers.