I. Die am 13. Dezember 1997 verstorbene Erblasserin war Kommanditistin der A. GmbH & Co. KG (KG). Sie hatte durch Testament vom 2. Mai 1985 den Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Alleinerben eingesetzt. Durch weitere letztwillige Verfügung vom 9. März 1987 ergänzte die Erblasserin ihr Testament dahin gehend, dass von ihrer Beteiligung an der KG ihre Schwiegertochter und ihre Enkelin --die Beigeladenen zu 1 und 2-- einen Anteil von je 5 v.H. erhalten sollten.
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