Erbschaftsteuerreform

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Erbschaftsteuerreform

Autor: Wahler

Schwerpunkte der Reform

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“1)

ist nach einer fast schon „never ending story“ die Erbschaftsteuerreform 2016 jetzt verabschiedet. Angekündigt war ein schnelles „minimalinvasives“ Reparaturgesetz, für dessen Umsetzung dann doch knapp zwei Jahre benötigt wurden.

Im Kern lassen sich vier Änderungsschwerpunkte herausarbeiten:2)

Das begünstigte Vermögen wird neu definiert.

Die Lohnsummenregelung erfährt eine wesentliche Änderung.

Für qualifizierte Familienunternehmen ist ein Vorababschlag vorgesehen.

Großerwerbe sind nur noch eingeschränkt begünstigt.

Ferner wurde eine Änderung im Bewertungsgesetz in Bezug auf das vereinfachte Ertragswertverfahren vorgenommen.

Der Beitrag gibt einen Überblick über die verabschiedeten Neuregelungen.

1)

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016, BGBl I, 2464 (Erbschaftsteuerreform 2016).

2)

Oppel, SteuK 2016, 469, 470.

Begünstigtes Vermögen

Vorbemerkung