I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihr Bruder sind je zur Hälfte Miterben ihrer im Januar 1993 zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt während eines Brandes ihres Wohnhauses verstorbenen Mutter (M). Der Klägerin standen als Vorausvermächtnis das mit diesem Haus bebaute Grundstück einschließlich der Einrichtungsgegenstände sowie der M gehörende Schmuck zu.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|