Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
FG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2013 - Aktenzeichen 6 K 1754/10 K,G
DRsp Nr. 2014/5077
Erdienbarkeit einer Pensionszusage an nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der dem Betrieb mindestens zwölf Jahre angehört, ist ein Versorgungsanspruch grundsätzlich nur dann erdienbar, wenn zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren liegt.Eine nachträgliche Erhöhung einer erteilten Pensionszusage durch Anhebung der bemessungsrelevanten Aktivbezüge ist jedenfalls dann an den Erdienbarkeitsgrundsätzen zu messen, wenn die – nicht lediglich zur Angleichung an Steigerungen der Lebenshaltungskosten oder an das allgemeine Vergütungsniveau vorgenommene – Gehaltssteigerung (hier: 41,5 v.H.; absoluter Betrag: 176.000 DM) zu einer spürbaren Anhebung der Anwartschaftszusage zum Ende des Berufslebens des Geschäftsführers führt.
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