I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ein Hotel im Fördergebiet. Die von ihr für die Kalenderjahre 1994 und 1995 beantragte Investitionszulage setzte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) jeweils in der beantragten Höhe unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest.
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